
RE: Deutsche Volkswirtschaft - quo vadis?
| 25.10.2023, 14:41 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.10.2023, 14:50 von Ste Fan.)(25.10.2023, 12:31)saphir schrieb: Nein wie kommst du darauf? Dieser "Jemand" bringt alles durcheinander.
Es geht um die Entkriminalisierung. Und um eine bessere Beratung und leichterem Zugang zur Beratung. Dass dies möglich wird, dazu muss die Beratungsregelung außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden. Dass der Paragraph 218 gestrichen werden soll, hat niemand gefordert. Aber das unter Strafe gestellte werben für Beratung §219a soll gestrichen werden (bzw. wurde gestrichen), da ansonsten kein leichterer Zugang zur Beratung ermöglicht werden kann.
Wie das ganze umgesetzt werden könnte, dazu hat die Koalition sich entschieden eine Kommission einzusetzen. So steht es im Koalitionsvertrag S.116: https://www.bundesregierung.de/resource/...download=1
Nee, in der Diskussion ging es um Fristen welche fuer die Abtreibung gelten sollen - bis Geburt oder nicht.
https://www.trading-stocks.de/thread-671...#pid149928
In deinem Dokument steht auf S 116:
Zitat:Wir stärken das Selbstbestimmungsrecht von Frauen. Wir stellen Versorgungssicherheit her.im von dir verlinkten Parteiprogramm steht:
Schwangerschaftsabbrüche sollen Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein. Die Möglichkeit zu
kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehören zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung.
Sogenannten Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern setzen wir
wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegen. Wir stellen die flächendeckende Versorgung mit
Beratungseinrichtungen sicher. Schwangerschaftskonfliktberatung wird auch künftig online möglich
sein. Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche
bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Daher streichen wir § 219a
StGB.
Wir wollen Krankenkassen ermöglichen, Verhütungsmittel als Satzungsleistung zu erstatten. Bei
Geringverdienenden werden die Kosten übernommen.
Zitat:Das ist nur möglich, wenn der selbstbestimmte Schwangerschaftsabbruch nicht
mehr im Strafgesetzbuch (§ 218 und § 219), sondern außerhalb geregelt wird.
Die Gruenen haben oft genug erklaert dass die Abschaffung von 218 ueberfaellig ist....aber Fristen sind nur im Stgb geregelt.
Du schreibst:
Zitat:--
Es geht nicht darum, die 12 Wochen Frist zu verändern, hab ich zumindest nirgends finden können.
...
Also: Die ganze Sache wird in Stgb §218/218 geregelt...sind die weg nada Fristen anymore.
Hast du eine Quelle aus der ersichtlich wird dass die Gruenen zwar §218 im Stgb streichen wollen - aber z.B. die 12-Wo Frist die drinne steht weiterhin gelten soll? Oder dass die Regelung "ausserhalb" nicht fuer Fristen nach 218 gilt?

Wenn die Gruenen das wollen haben sie es auch irgendwo festgelegt

Wir wissen dass nach deren Parteiprogram §218 weg soll, nach Koalitionsvertrag §219.
Also: Wir brauchen noch ne Aussage zu den Fristen. Wenns die nicht gibt nicht - und 218 nix mehr regelt, na dann gibt es fuer die Gruenen auch keine Fristen mehr...
btw...dass nur §219 im KV erwaehnt ist ist alleinig die Schuld der FDP - siehe Verhandlungen zum KV
