RE: Bitcoin
| 12.01.2024, 15:17 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.01.2024, 16:50 von Lolo.)
Wichtig in diesem Zusamenhang ist vielleicht noch, dass ETFs und ETCs in D steuerlich komplett unterschiedlich behandelt werden. Die in Deutschland gehandelten Bitcoin ETCs oder Zertifikate z. B. WKN: A27Z30 unterliegen bei einer Haltedauer von unter 1 Jahr der Spekulationssteuer (wie z. B. Gold) und Gewinne sind mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, die Abgeltungssteuer oder Einkommenssteuer wird nach 1 Jahr nicht angesetzt und sind dann steuerfrei. Im ersten Jahr gilt ein Freibetrag von 600 Euro.
Also genau wie bei Verkauf/Kauf von Bitcoin Original.
Disclaimer: Dies ist keine Steuerberatung
Also genau wie bei Verkauf/Kauf von Bitcoin Original.
Disclaimer: Dies ist keine Steuerberatung