
RE: Führerschein Um-Tausch nach Geburtsjahrgang
| 25.01.2024, 09:30 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.01.2024, 09:32 von saphir.)(24.01.2024, 23:16)Noni-Binder schrieb: im Formular für GG stehen diese Regeln s. #3
(25.01.2024, 08:48)rienneva schrieb: Nein, so ist es glaube ich nicht.
Ich habe meinen alten Lappen schon vor langer Zeit gegen das kleine Kärtchen getauscht. Hatte Motorrad und Auto, Kl. 1 und 3.
Wurde genau so übernommen, darf bis 7,5to fahren, mit Hänger sogar mehr.
Das seltsame ist dass ich den jetzt nochmals tauschen muss obwohl schon im neuen Format.
So automatisch scheint das nach dem Formular mittlerweile nicht mehr zu gehen:
Die Klasse T muss man extra anhaken, wobei mir noch nicht klar ist, ob man da wirklich zwingend in dem Bereich tätig sein muss oder nicht:
Und bei der Klasse CE scheint es so, als muss man dann erneut medizinische Unterlagen beifügen (ich nehme an Minimum einen erneuten Sehtest)?
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Kinder wollen nicht wie Fässer gefüllt, sondern wie Fackeln entzündet werden.