(02.02.2024, 14:08)Boy Plunger schrieb: Was ist mit der geplanten Obsoleszenz? Seit 2018 hat die EU die geplante Obsoleszenz verboten.
Ja die Frage ist halt wie man nachweisen kann, daß ein Defekt kurz nach der Garantiezeit geplant war.
"Das Teil wird nicht von uns hergestellt - können ja nichts dafür das die Qualität schlechter ist als
wir dachten"
"Oh sorry, aber das war einfach Pech, daß die Waschmaschine jetzt wegen diesem cent-teuren
Billig-Teil nicht mehr funktioniert - da haben unsere Entwicklungsingenieure wohl einen Fehler
gemacht"
"Ja im Nachhinein hätten wir bei diesem Wärmepumpentrockner wohl einen Filter mehr einbauen
müssen, damit der Wärmetauscher nicht zugeflust wird"
"Oh die Temperaturen waren wohl doch zu stark schwankend, wodurch die Dichtung dann porös
geworden ist - hätten wir das vorher gewusst, hätten wir wohl ein anderes Material verwendet"
Im Grunde sollte das ganze anders umgesetzt werden - je nach VK-Preis eine entsprechende Garantie -
Beginn bei 2 Jahren für kleinpreisige Artikel und 10 Jahre bei höherpreisigen Artikeln - oder so in diese Richtung...
Das es auch anders geht weiß man ja von früher - Waschmaschinen die 15-20 Jahre gehalten haben -
eher die Regel als die Ausnahme. Gleiches bei Fernsehern, Kühlschränken, Bohrmaschinen,...
Heute kann man oft froh sein wenn es nach der Garantiezeit noch länger hält.
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