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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(05.02.2024, 01:29)minenfuchs schrieb: Ich will hier mal kurz den gesamten rechtlichen Weg bis zur Abschaffung der Bindingsteuer skizzieren. Die meisten stehen an irgendwelchen Stellen davon. Ich nehme als Beispiel das Jahr 2021:

- Einkommensteuer-Erklärung 2021 abgeben (Achtung: Zeile 14 oder 24 der Anlage KAP korrekt ausfüllen - Verluste aus TG, die Werte dürfen sonstwo nicht enthalten sein)
- Einkommensteuer-Bescheid 2021 prüfen
- Einspruch gegen den Einkommensteuer-Bescheid 2021 einlegen, zusätzlich Aussetzung der Vollziehung (AdV, § 361 AO) beantragen (zur Erklärung auf den positiven Beschluss des FG RLP vom 05.12.2023 verweisen, Az.: 1-V-1674/23, meine verfassungsrechtl. Würdigung beifügen)
- diverse Kommunikation mit dem FA, auf Einspruchsentscheidung (Ablehnung des Einspruchs bestehen)
- Klage vor dem FG gegen die Einspruchsentscheidung (kann man allein ohne StB) und falls nötig gegen die Ablehnung der AdV (Alternative: Ruhen des Verfahrens gemäß § 363 AO beantragen, bedeutet aber, dass die Bindingsteuer nicht angegriffen wird, man wartet nur auf andere)
- Kostenvorschuss zahlen (ist überschaubar)
- ggf. diverse Kommunikation mit dem FG, d.h. gegen Gegenargumente des FA anschreiben
- FG legt Bindingsteuer dem BVerfG vor (Alternativen:
a) FG bringt FA dazu, auf Bindingsteuer "zu verzichten", um dass Verfahren einzustellen
b) FG lehnt Klage ab und sieht Bindingsteuer als verfassungsgemäß
- ggf. Klage beim BFH (siehe Alternative b) - benötigt Anwalt oder Steuerberater
- BFH legt Bindingsteuer dem BVerfG vor (Alternative: BFH lehnt Klage ab und sieht Bindingsteuer als verfassungsgemäß)
- ggf. Verfassungsbeschwerde beim BVerfG (siehe Alternative)
- BVerfG prüft Annahme und vergibt dann Az. (Alternative: BVerfG weist Vorlage als unbegründet zurück)
    (bei der Alternative muss man es ggf. beim EGMR probieren)
- BMF fordert Länder bzw. FÄ per BMF-Schreiben auf, alle Binding-Fälle vorläufig zu erlassen (§ 165 AO)
- BVerfG stellt Verfassungswidrigkeit der Bindingsteuer fest (grds. über die Nichtigkeit, d.h. ab 01.01.2021, denkbar wäre aber auch eine abgeschwächte Entscheidung "für die Zukunft")
  (Alternative: BVerfG lehnt Vorlage ab und sieht Bindingsteuer als verfassungsgemäß)
  (bei der Alternative muss man es ggf. beim EGMR probieren)
- BMF informiert die Länder, das und grds. wie die Binding-Fälle abzuarbeiten sind
  (die Fälle müssen maschinell erkannt und dann maschinell die Änderungsbescheide erstellt und versandt werden)
- Politik: eine SPD-geführte Regierung wird ggf. eine erneut verfassungswidrige "Ersatzregelung" erfinden

Das ist der Grund warum ich mich hier gemeldet habe. 1V 1674/23 war der erste schritt und ich werde weiter kämpfen, da ich in ähnlichen Bereichen wie das Ehepaar im Urteil bin, 40 Prozent schon gezahlt für 2021 , Rest droht nach Abgabe im Sommer 24. Werde meine Erfahrungen hier und/oder bei w:o teilen


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von ungierig - 05.02.2024, 23:25

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