RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 06.02.2024, 16:40 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.02.2024, 16:44 von p_houso.)
Herr PJF ist genauso frei wie Herr Börsenkater frei, eine eigene Theorie zu entwickeln und als Buch die mit der Welt zu teilen.
Ich bedanke mich, wie im Fall von Herrn Börsenkater, für Ihre konstruktive Kritik, obwohl Sie das Buch nicht gelesen haben und sogar ohne "Worum geht's?" gefragt zu haben.
Warum Sie glauben, dass das Buch "eine Methode" ist, kann ich nicht gut begreifen. Es handelt sich um ein Dokument mit Argumentation, Nachweisen und allem, was man über die Bindungsteuer weiß.
Wenn Sie bereits die Klage beim FG eingereicht haben und auf das Urteil warten (keine weitere Stellungnahme nötig), dann haben wir vielleicht dasselbe Ziel und auch dieselbe Methode.
Ich bedanke mich, wie im Fall von Herrn Börsenkater, für Ihre konstruktive Kritik, obwohl Sie das Buch nicht gelesen haben und sogar ohne "Worum geht's?" gefragt zu haben.
Warum Sie glauben, dass das Buch "eine Methode" ist, kann ich nicht gut begreifen. Es handelt sich um ein Dokument mit Argumentation, Nachweisen und allem, was man über die Bindungsteuer weiß.
Wenn Sie bereits die Klage beim FG eingereicht haben und auf das Urteil warten (keine weitere Stellungnahme nötig), dann haben wir vielleicht dasselbe Ziel und auch dieselbe Methode.