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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(07.02.2024, 00:22)p_houso schrieb: Sie sind sehr witzig. Die Begriffe "Zocker" und "riskante Wetten" werden von den SPD-Bundestagsabgeordneten und den Finanzsprecher der SPD verwendet, um Steuerzahler zu diffamieren und die Bindingsteuer rechtzufertigen.

Wenn Sie Zitate benötigen, können Sie diese selbstverständlich erhalten.

Vielleicht habe ich aus guten Gründen geklagt, anstatt mich lustig zu machen. Ich schiebe die Schuld nicht auf das Ziel von Lothar Binding und der SPD: die Steuerzahler.

Die Schuld liegt zu 100% bei Binding, bei den Nachfolgern und der SPD.

Ich verstehe: Sie wollen keine konstruktiven Beiträge leisten und nichts zur Lösung des Problems beitragen. Sie wollen nur Spaß haben und sich dann darüber beschweren, dass Benutzer wie @minefuchs sich politisch zu einem politischen Problem äußern.

Vielen Dank für die Bestätigung Ihrer Ziele.


Naja gut, wenn Deine Argumentation in dieser Weise abläuft und Du die Dinge so auslegst
wie sie Dir in den Kram passen, dann bestätigt sich meine Befürchtung, daß der Inhalt wohl
zum Titel passt und zu polemisch ist. Also Bitte lieber nicht verschicken....

Wie gesagt halte ich das Gesetz für verfassungswidrig - wie soll da der Steuerzahler Schuld sein?

Hier liegt die Schuld beim Initiator, der dieses Gesetz gestaltet hat. Im Grunde könnte man auch
sagen, daß die Schuld auch bei den Parlamentariern liegt, die diesem Gesetz zugestimmt haben.

Aber da unterstelle ich, daß diese in gutem Glauben zugestimmt haben, weil sie dachten, daß
es um die Schliessung der Schlupflöchern ging, die Umsatzsteuerkarusselle und Cum Ex erst
möglich gemacht haben.

Darum ging es ja auch auf diesen zig Seiten - "Grenzüberschreitende Steuergestaltungen"
Die Verlustverrechnungsbeschränkung hat doch damit nichts zu tun und gehört so gesehen
gar nicht in diese Thematik oder doch? Für mich ist das ein untergeschobenes Kuckucksei,
dem im Grunde unwillentlich/unwissentlich zugestimmt wurde.

Das man wegen dieses Gesetzes jetzt vor horrenden Verlusten, Steuerschulden, dem Ruin
steht, ist natürlich die Schuld desjenigen der davon betroffen ist - einfach weil er entweder
seinen Job als aktiver Börsianer nicht richtig gemacht hat, oder das Gesetz ignoriert hat und
sich nicht entsprechend angepasst hat.

Ich tippe eher auf ersteres und denke, daß diese sich einfach zu wenig bis gar nicht mit der
Materie beschäftigen, weil diese sie im Grunde auch nicht interessiert, sie nur gehandelt haben,
nichts von diesem Gesetz mitbekommen haben und dann mit dem Erhalt des Steuerbescheids
ein böses Erwachen hatten.

Aber Danke für die Bestätigung, daß dieses Buch sich wohl eher nicht lohnen wird, außer man
will ein Ventil für den selbstverschuldeten Frust haben, um sich seine eigene Unfähigkeit nicht
eingestehen zu müssen.

Auch wenn man es "nur privat" betreibt - Börse ist und bleibt ein Geschäft - vor allem im
kurzfristigen Horizont und im Derivategeschäft. Das ist was anderes wie sein Geld "nur"
langfristig anzulegen - aber auch dann kann man genauso Schiffbruch erleiden, wenn man
blind und unwissend unterwegs ist und sich für die Materie selbst eigentlich nicht wirklich
in ausreichendem Maße interessiert.

Im Moment kann man diesen Pechvögeln nur Glück wünschen, daß dieses Gesetz wegen
Verfassungswidrigkeit gekippt und kassiert wird und das Problem sich dadurch in Luft auflöst.
Wenn nicht - dann haben die leider Pech gehabt.

__________________


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von boersenkater - 07.02.2024, 01:21

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