Was mir fehlt sind Infos, wie in den FÄ grds. mit der Bindingsteuer umgegangen wird. Es muss dazu Anweisungen in den Ländern geben. Liebe Finanzbeamte, schreibt doch mal was. Hier hat sich mal einer geäußert in den Kommentaren:
@Baumfall
vor 1 Monat
Ich arbeite beim Finanzamt und habe einen solchen Fall bereits zwei mal gesehen, einmal bei einer Privatperson, die dann eben auch nicht zahlen konnte, weil die Gewinne und Verluste nicht voll verrechnet werden und dann in einer GmbH, in der es klappt.
Aber es ist Wahnsinn, es gibt so viele dumme, unnötige und extrem aufwendige Vorschriften und solche Problematiken werden nicht gelöst. Und es kann doch niemals der Sinn sein einen Verlust zu besteuern.
Aber was ich gern wüsste. Ist die Bindingsteuer ein Prüfungsschwerpunkt für 2021 oder 2022, also soll genau auf diese Fälle geachtet werden? Gerade in 2021 gabs ja die Übergangszeit ohne Abgeltungsteuer dafür. Und Bindingsteuerhinterziehung ist ja wirklich "naheliegend". Oder soll man eher nix machen, vielleicht in Bayern? Oder ist die Bindingsteuer immer noch nicht "angekommen" in den Schulungen etc.?
@Baumfall
vor 1 Monat
Ich arbeite beim Finanzamt und habe einen solchen Fall bereits zwei mal gesehen, einmal bei einer Privatperson, die dann eben auch nicht zahlen konnte, weil die Gewinne und Verluste nicht voll verrechnet werden und dann in einer GmbH, in der es klappt.
Aber es ist Wahnsinn, es gibt so viele dumme, unnötige und extrem aufwendige Vorschriften und solche Problematiken werden nicht gelöst. Und es kann doch niemals der Sinn sein einen Verlust zu besteuern.
Aber was ich gern wüsste. Ist die Bindingsteuer ein Prüfungsschwerpunkt für 2021 oder 2022, also soll genau auf diese Fälle geachtet werden? Gerade in 2021 gabs ja die Übergangszeit ohne Abgeltungsteuer dafür. Und Bindingsteuerhinterziehung ist ja wirklich "naheliegend". Oder soll man eher nix machen, vielleicht in Bayern? Oder ist die Bindingsteuer immer noch nicht "angekommen" in den Schulungen etc.?