RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 17.02.2024, 14:05 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.02.2024, 14:06 von minenfuchs.)
Nach neuen Infos glaube ich immer mehr, dass alle 4 FG tatsächlich nun auf die BFH-Revision zum AdV-Verfahren in RLP warten. Warum selber entscheiden oder gar viel schreiben, wenn's der BFH machen kann?
Jetzt stellt sich aber die Frage, was der BFH macht. Nimmt er tatsächlich eine vorläufige kurze Entscheidung eines FG bzgl. AdV zum Anlass, eine große Analyse zu machen und direkt selber zum BVerfG zu gehen? Er wird die "Wünsche" der FG schon vernommen haben.
Aber gibt's dazu Beispielfâlle? Ich habe bisher nicht mal einen Fall des BFH gefunden, wo er über AdV entschieden hat. Bitte sucht mal alle mit.
Jetzt stellt sich aber die Frage, was der BFH macht. Nimmt er tatsächlich eine vorläufige kurze Entscheidung eines FG bzgl. AdV zum Anlass, eine große Analyse zu machen und direkt selber zum BVerfG zu gehen? Er wird die "Wünsche" der FG schon vernommen haben.
Aber gibt's dazu Beispielfâlle? Ich habe bisher nicht mal einen Fall des BFH gefunden, wo er über AdV entschieden hat. Bitte sucht mal alle mit.