Ich schreib mal zum Vergleich, was eigentlich die optimalste aller Welten "gewesen wäre":
Im BFH nimmt man im Laufe des Jahres 2019 die Arbeiten der Politik am § 20 Abs. 6 EStG gereizt zur Kenntnis. Man fühlt sich schon lange von der Politik nicht für voll genommen. Ende 2019 liest man dann von der Bindingsteuer und ist stinkwütend. Parallel zur Richtervorlage zum Aktienbinding erstellt man intern auch eine zur Bindingsteuer und hat die Ende 2020 fertig. Nun wartet man, dass endlich ein Verfahren ankommt. Ende 2023 geht der AdV-Fall aus RLP ein. Im BFH sucht man die Richtervorlage raus und schickt sie Anfang Januar ans BVerfG. Dort wird derzeit die Annahme geprüft und morgen wirds veröffentlicht.
Ja, wäre echt toll. Aber die Realität dürfte ganz anders sein. Keiner hat was in der Schublade und Lust hat man auch nicht.
Im BFH nimmt man im Laufe des Jahres 2019 die Arbeiten der Politik am § 20 Abs. 6 EStG gereizt zur Kenntnis. Man fühlt sich schon lange von der Politik nicht für voll genommen. Ende 2019 liest man dann von der Bindingsteuer und ist stinkwütend. Parallel zur Richtervorlage zum Aktienbinding erstellt man intern auch eine zur Bindingsteuer und hat die Ende 2020 fertig. Nun wartet man, dass endlich ein Verfahren ankommt. Ende 2023 geht der AdV-Fall aus RLP ein. Im BFH sucht man die Richtervorlage raus und schickt sie Anfang Januar ans BVerfG. Dort wird derzeit die Annahme geprüft und morgen wirds veröffentlicht.
Ja, wäre echt toll. Aber die Realität dürfte ganz anders sein. Keiner hat was in der Schublade und Lust hat man auch nicht.