Wir wissen ja nicht, warum Martin Hlouscheks Verfassungsbeschwerde in 2020 ohne Begründung abgelehnt wurde. Er hat damals bestimmte Fristen eingehalten und als Begründung, warum er nicht auf den normalen Rechtsweg warten könne (Bescheid, Einspruch, FG, ggf. BFH, BVerfG) angeführt, dass er aufgrund der Bindingsteuer ja gar nicht mehr traden könne bzw. nicht so wie bisher.
Problematisch ist, dass fast alle Verfassungsbeschwerden abgelehnt werden, die meisten ohne Begründung. Das BVerfG hat dafür zu geringe Kapazitäten. Da war denen die Bindingsteuer wohl zu klein, um eine Ausnahme zu machen, so dass wie bei all diesen anderen Gesetzen der ewige Weg durch die Instanzen nötig ist.
Problematisch ist, dass fast alle Verfassungsbeschwerden abgelehnt werden, die meisten ohne Begründung. Das BVerfG hat dafür zu geringe Kapazitäten. Da war denen die Bindingsteuer wohl zu klein, um eine Ausnahme zu machen, so dass wie bei all diesen anderen Gesetzen der ewige Weg durch die Instanzen nötig ist.