Es hieß damals bei Martin, wir müssen innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung des Gesetzes beim BVerfG sein, aber vor dem Inkraftreten am 01.01.2021, weil dann ja der Weg durch die Instanzen möglich ist.
Man kanns nochmal probieren, meine kurze verfassungsrechtliche Würdigung - es gibt ja auch die Version als Verfassungsbeschwerde - läge ja vor. Oder man fragt Martin, ob er seine 60 Seiten rausrückt. Oder man macht ein 200-Seiten-Ding draus. Möglich wäre das.
Aber es ist bei Martin nicht an Argumenten gescheitert, das war eine "formelle Niederlage". Das BVerfG wollte so eine große Ausnahme nicht machen.
Man kanns nochmal probieren, meine kurze verfassungsrechtliche Würdigung - es gibt ja auch die Version als Verfassungsbeschwerde - läge ja vor. Oder man fragt Martin, ob er seine 60 Seiten rausrückt. Oder man macht ein 200-Seiten-Ding draus. Möglich wäre das.
Aber es ist bei Martin nicht an Argumenten gescheitert, das war eine "formelle Niederlage". Das BVerfG wollte so eine große Ausnahme nicht machen.