
RE: In welches Land als Privatier auswandern?
| 03.03.2024, 19:01 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.03.2024, 19:03 von Thomas_B.)(29.12.2023, 08:32)rienneva schrieb: https://www.handelsblatt.com/politik/int...03995.html
„Viele leben hier, ohne jemals eine
Steuererklärung abgegeben zu haben,
und haben ihr Einkommen selbst in den
Fällen, in denen sie es eigentlich müss-
ten, in Thailand nicht deklariert“, sagt
Ende. „Das ist Steuerhinterziehung, die
in der Vergangenheit aber so gut wie
nicht verfolgt wurde.“ Auch bei der
Neuregelung stelle sich die Frage, in-
wieweit diese bei ausländischen Rent-
nern tatsächlich angewandt werde.
Laut dem Steuerexperten gibt es
künftig auch legale Wege zum Steuer-
sparen. So könnten Betroffene ihren
steuerlichen Wohnsitz in dem Land für
ein Steuerjahr aufgeben, indem sie sich
für mehr als die Hälfte des Jahres in an-
deren Ländern aufhalten – und größere
Auslandserträge genau in diesem Jahr
steuerfrei nach Thailand überweisen.
Wer die Erträge gleich im Ausland be-
lässt, muss diese ohnehin nicht in Thai-
land versteuern.
Nur Auslandseinkommen, die ab 1. Ja-
nuar 2024 erwirtschaftet werden, wür-
den unter die neue Vorschrift fallen,
hieß es. Erträge, die bereits in den ver-
gangenen Jahren angesammelt wurden,
können also zunächst weiter steuerfrei
nach Thailand transferiert werden.
Wie sieht man dem € an, in welchem Jahr er erwirtschaftet wurde?

Wie schaut das aus, wenn man in keinem Land länger als 6 Monate minus 1 Tag aufhält. Hält dann das Land, welches in deinem Pass steht, die Hand auf? Oder das, wo man zuletzt unbeschränkt steuerpflichtig war (obwohl man sich abgemeldet hat)?
Eine weitere Möglichkeit bietet das
neue Visum LTR („Long-term resi-
dent“), das Steuerfreiheit für Auslands-
einkommen garantiert. Das Visum
kommt aber nur für wohlhabende Per-
sonen infrage. Sie müssen ein Einkom-
men von mindestens 80.000 Dollar im
Jahr haben oder mindestens 250.000
Dollar in Thailand investieren.
(29.12.2023, 12:21)Wolkenmann schrieb: Für Rentner sollte das aber egal sein, weil man sich auch auf Antrag in D als unbeschränkt steuerpflichtig einstufen lassen kann. Bei den niedrigen Renten sollte die Steuerlast dann in D sehr niedrig sein, bei den meisten wahrscheinlich komplett steuerbefreit.
Vorraussetzung:
Einkünfte unterliegen im Kalenderjahr zu mindestens 90 % der deutschen Einkommensteuer oder
die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte sind nicht höher als der Grundfreibetrag
Wenn man amerikanische Börsen handelt, wird das schwer.