Noch eine kurze Antwort zur GmbH, lange Kette später. Ungleichbehandlung ist ja nicht per se verboten, nur muss sie gerechtfertigt bzw. begründet sein.
Eine Begründung konnte Lothar halt nicht liefern, hat ja auch das FG RLP angeführt. Der wahre "Grund" ist, er kam halt nur ans EStG ran, aber nicht ans KStG.
Einen sachlichen Grund, GmbHs zu verschonen bzw. Privatpersonen einseitig zu belasten, kann's halt nicht geben. Hinter einer Trading-GmbH steht auch nur wieder eine Person.
Eine Begründung konnte Lothar halt nicht liefern, hat ja auch das FG RLP angeführt. Der wahre "Grund" ist, er kam halt nur ans EStG ran, aber nicht ans KStG.
Einen sachlichen Grund, GmbHs zu verschonen bzw. Privatpersonen einseitig zu belasten, kann's halt nicht geben. Hinter einer Trading-GmbH steht auch nur wieder eine Person.