(09.03.2024, 08:52)Speculatius schrieb: Nun, falsch sind sie keineswegs. Wem immer schön Abgeltungsteuer abgezogen wird resp. wer immer artig Steuerrückstellungen bildet statt das für diese Steuerrückstellungen gebildete Kapital in weiteren Termingeschäften anzulegen, wird nie ein Überschuldungsproblem infolge Steuernachforderungen vom Finanzamt bekommen.
Es kann nur sein, daß diese Argumente für das Bundesverfassungsgericht nicht einschlägig sind. Spätestens nach dem Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts traue ich den Richtern allerdings jedwede Art von Argumentation zu, eine Regelung für verfassungskonform zu erklären oder nicht. Wir werden es sehen.
Ich verstehe, dass Grundschulmathematik nicht die Stärke von SPD Mitgliedern, wie Lothar & Co ist, aber so eine Sache erwarte ich von Leuten, die Pro-Binding sind und dafür in der Öffentlichkeit argumentieren wollen.
Da der Trader auf jedem Broker eine 20.000 Verlustverrechnungsbeschränkung hat, handelt er mit "n x 20.000" Verlustverrechnungsbeschränkungen insgesamt.
Aber das Finanzamt verrechnet mit "1 x 20.000" und wird daher Extra Geld wollen ... und Abracadabra ... Überschuldungen.
Taschenrechner nutzen bevor man Pro-Binding argumentiert. (Bleistift und Papier geht auch)
Die Mathematikstunde schenke ich Ihnen: kostenlos. So groszügig wie der Lothar bin ich ... "Du, pass mal auf... 10.000 EUR war zu wenig, die Trader kriegen noch 10.000 EUR von mir geschenkt!"
Es ist unglaublich, dass es in 2024 noch Menschen gibt, die Pro-Binding sind und die Implikationen für die Zukunft nicht verstehen (oder verstehen wollen). Sie sind wie Chamberlain, der nach einem Treffen in Deutschland sagte: "Netter Kerl, er will nichts Böses tun"