Noch kurz ein Nachtrag zu Art 12 GG. Es spielt keine Rolle, dass alle Trader eigentlich nur Verwalter ihres Privatvermögens sind. Es geht hier darum, dass sie eine Tätigkeit ausüben, die auf Dauer angelegt ist, der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage dient und nicht an sich verboten ist:
https://tu-dresden.de/gsw/phil/irget/jfi...df?lang=de
Insofern wird kein FA die Tätigkeit als Berufstrader anzweifeln. Man wird aber versuchen, die Bindingsteuer als nicht so "schlimm" dafür hinzustellen.
https://tu-dresden.de/gsw/phil/irget/jfi...df?lang=de
Insofern wird kein FA die Tätigkeit als Berufstrader anzweifeln. Man wird aber versuchen, die Bindingsteuer als nicht so "schlimm" dafür hinzustellen.