Natürlich ist die große Mehrheit nicht beruflich an der Börse tätig. Aber es gibt eben auch Berufstrader. Und deren Tätigkeit ist ja durch die 20K-Grenze quasi verboten, während Privattrader noch in kleinem Maße weiter TG handeln können.
Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
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