(10.03.2024, 13:40)Horst_Sindermann schrieb: .... man könnte natürlich bei den Beamten Millionen Arbeitsverträge ändern und für Beamte eine VVW GmbH zulassen. Dann könnte man dieses Argument auch wieder entkräften (Dies war jetzt das PRO-Binding_Argument)
Da es sich aber um Beamte handelt und diese alle gleich behandelt werden müssen, kann dies nur im Wege einer Gesetzesänderung erfolgen. Nur gibt es dieses Gesetz noch nicht, und das Gericht darf ein Recht "de lege ferenda" (also eine mögliche zukünftige Rechtsänderung) nicht in sein Urteil einfließen lassen, sondern muß den Sachverhalt ausschließlich "de lege lata" (also nach dem jetzt gültigen Recht) beurteilen. So viel weiß ich noch aus meinem mittlerweile fast vier Jahrzehnte zurückliegenden Jurastudium.