Martin hat heute einen scharfen Artikel über die Bindingsteuer veröffentlicht mit folgenden Details:
Die Hoffnung stirbt immer zuletzt.
-----------------
https://www.faz.net/einspruch/steuern-au...79287.html
STEUERN AUF TERMINGESCHÄFTE
"Das ist Unfug"
Die Besteuerung von Termingeschäften lässt Steuerexpertinnen an der Kompetenz der Politik zweifeln. Sie sprechen von „Unfug“ und „extremer Ungleichbehandlung“ der Betroffenen.
Die mittlerweile als „Bindingsteuer“ (benannt nach dem SPD-Linken und ehemaligen finanzpolitischen Sprecher der Partei Lothar Binding) paraphrasierte Besteuerung von Termingeschäften sorgt weiter für Aufruhr – vor allem im Internet. Steuerirrsinn, „Schröpfsteuer von Olaf Scholz“ heißt es. Und ein in deutscher und englischer Sprache veröffentlichtes Buch darüber trägt sogar den Untertitel „Wie die SPD (wahrscheinlich) nach der DDR 2.0 strebt“.
Aber es ist keineswegs nur so, dass etwa nur empörte Privatanleger in schlechter Internetmanier vor Wut schäumten. „Eine solch extreme Ungleichbehandlung wie durch diese Besteuerungsregelung für Termingeschäfte hat es nie zuvor gegeben“, sagt etwa auch Christina Vosseler, Steuerberaterin und Partnerin der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Mazars. Steuerfachanwältin und Steuerberaterin Catarina Herbst, gleichfalls Partnerin von Mazars, ergänzt: „Die herrschende Meinung in der juristischen Literatur war von vornherein, dass diese Regelungen gegen Artikel 3 des Grundgesetzes verstoßen und daher verfassungswidrig sind.“ ...
...
- Bindingsteuer als Name des Ungeheuers
- Lothar Binding als Namensgeber
- Er erwähnte das Buch "Bindingsteuer Demokratische Republik" mit dem Untertitel "Wie die SPD (wahrscheinlich) nach der DDR 2.0 strebt"
- Die Meinung von Experten zur Frage der Verfassungswidrigkeit wurde ebenfalls diskutiert.
Die Hoffnung stirbt immer zuletzt.
-----------------
https://www.faz.net/einspruch/steuern-au...79287.html
STEUERN AUF TERMINGESCHÄFTE
"Das ist Unfug"
Die Besteuerung von Termingeschäften lässt Steuerexpertinnen an der Kompetenz der Politik zweifeln. Sie sprechen von „Unfug“ und „extremer Ungleichbehandlung“ der Betroffenen.
Die mittlerweile als „Bindingsteuer“ (benannt nach dem SPD-Linken und ehemaligen finanzpolitischen Sprecher der Partei Lothar Binding) paraphrasierte Besteuerung von Termingeschäften sorgt weiter für Aufruhr – vor allem im Internet. Steuerirrsinn, „Schröpfsteuer von Olaf Scholz“ heißt es. Und ein in deutscher und englischer Sprache veröffentlichtes Buch darüber trägt sogar den Untertitel „Wie die SPD (wahrscheinlich) nach der DDR 2.0 strebt“.
Aber es ist keineswegs nur so, dass etwa nur empörte Privatanleger in schlechter Internetmanier vor Wut schäumten. „Eine solch extreme Ungleichbehandlung wie durch diese Besteuerungsregelung für Termingeschäfte hat es nie zuvor gegeben“, sagt etwa auch Christina Vosseler, Steuerberaterin und Partnerin der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Mazars. Steuerfachanwältin und Steuerberaterin Catarina Herbst, gleichfalls Partnerin von Mazars, ergänzt: „Die herrschende Meinung in der juristischen Literatur war von vornherein, dass diese Regelungen gegen Artikel 3 des Grundgesetzes verstoßen und daher verfassungswidrig sind.“ ...
...