Mein Vorschlag wäre, göhnt euch mal Hocks Artikel, mind. als "Souvenir". Kostet nur 0,99 Euro incl. Schnuper-F+Monats-Abo. Und so könnt ihr auch seine anderen Artikel zum Thema lesen.
Ich will aber hier trotzdem mal eine grobe stichpunktartige Zusammenfassung liefern:
- Besteuerung von TG „Unfug“ und „extreme Ungleichbehandlung“ der Betroffenen
- Bindingsteuer nach Lothar Binding bzw. „Schröpfsteuer von Olaf Scholz“
- Buch mit Untertitel „Wie die SPD (wahrscheinlich) nach der DDR 2.0 strebt“
- extremste Ungleichbehandlung aller Zeiten gemäß Christina Vosseler, StB von Mazars
- herrschende Meinung in der juristischen Literatur: Verstoss gg. Art 3 GG
Steuern auf Verluste:
- Verrechnungskreis und 20K-Grenze
- Fall aus RLP mit Steuer von ca. 60K bei Gewinn von 23.342 Euro
- anderer Fall: Steuer von 200K bei Verlust von 132K
- FG RLP gab Steuerzahler Recht - Basis war Aktienfall, der nun beim BVerfG ist
- StB von Mazars: BVerfG wird Gesetz kippen, aber gewiß ist es nicht
„Das lässt tief blicken“:
- Gesetzesbegründung unglaubwürdig
- kurzfristig ins Gesetz reingetrixt
- Verlustvorträge zwingen zum weiteren Traden, kein Anlegerschutz
- GmbH nicht betroffen
- Grund der Einführung für die Mazars-Expertinnen unklar
- Regeln immer kleinteiliger, komplizierter und unübersichtlicher
- Klientelinteressen statt Kompetenz in der Politik
- Politik hatte wohl keine Vorstellung von TG, 20.000 Euro seien vermutlich viel
- Anleger sollen Einspruch einlegen und AdV beantragen
- Zinsen laufen dann auf, gilt aber auch für Erstattungszinsen nach Sieg beim BVerfG
Ich will aber hier trotzdem mal eine grobe stichpunktartige Zusammenfassung liefern:
- Besteuerung von TG „Unfug“ und „extreme Ungleichbehandlung“ der Betroffenen
- Bindingsteuer nach Lothar Binding bzw. „Schröpfsteuer von Olaf Scholz“
- Buch mit Untertitel „Wie die SPD (wahrscheinlich) nach der DDR 2.0 strebt“
- extremste Ungleichbehandlung aller Zeiten gemäß Christina Vosseler, StB von Mazars
- herrschende Meinung in der juristischen Literatur: Verstoss gg. Art 3 GG
Steuern auf Verluste:
- Verrechnungskreis und 20K-Grenze
- Fall aus RLP mit Steuer von ca. 60K bei Gewinn von 23.342 Euro
- anderer Fall: Steuer von 200K bei Verlust von 132K
- FG RLP gab Steuerzahler Recht - Basis war Aktienfall, der nun beim BVerfG ist
- StB von Mazars: BVerfG wird Gesetz kippen, aber gewiß ist es nicht
„Das lässt tief blicken“:
- Gesetzesbegründung unglaubwürdig
- kurzfristig ins Gesetz reingetrixt
- Verlustvorträge zwingen zum weiteren Traden, kein Anlegerschutz
- GmbH nicht betroffen
- Grund der Einführung für die Mazars-Expertinnen unklar
- Regeln immer kleinteiliger, komplizierter und unübersichtlicher
- Klientelinteressen statt Kompetenz in der Politik
- Politik hatte wohl keine Vorstellung von TG, 20.000 Euro seien vermutlich viel
- Anleger sollen Einspruch einlegen und AdV beantragen
- Zinsen laufen dann auf, gilt aber auch für Erstattungszinsen nach Sieg beim BVerfG