RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 16.03.2024, 13:24 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.03.2024, 13:26 von minenfuchs.)
Binding ist halt geltendes Recht, daher Rechtsbeugung des Finanzbeamten. Falschangaben des Steuerbürgers sind Steuerverkürzung.
Der Widerstand ist bewundernswert, aber bringt uns nicht weiter. Wir brauchen die große Lösung. Sonst haben wir nur Willkür. Der eine Beamte wendet Binding an, der andere nicht. Und langfristig werden die Binding-Nichtanwendungsfälle doch aufgedeckt, ob von Geschäftsprüfung, Revision, Steuerprüfern oder anderen Beamten. Dann wird der Bescheid korrigiert und wir müssen Binding doch zahlen.
Obiger Widerstand würde nur großflächig funktionieren. Ich erinnere an Antje Tillmann, die mal behauptet hat, die Länder müssten ja Binding nicht anwenden. Aber es gab nix. Auch in Bayern wird Binding eingefordert. Andere Variante wäre, wenn die Gewerkschaften die Nichtanwendung Bindings beschließen würden und alle Beamten das dann machen. Sehe ich auch nicht.
Im Fazit müssen wir schnellstmöglich zum BVerfG und damit dann wieder Druck auf die Politik aufbauen.
Der Widerstand ist bewundernswert, aber bringt uns nicht weiter. Wir brauchen die große Lösung. Sonst haben wir nur Willkür. Der eine Beamte wendet Binding an, der andere nicht. Und langfristig werden die Binding-Nichtanwendungsfälle doch aufgedeckt, ob von Geschäftsprüfung, Revision, Steuerprüfern oder anderen Beamten. Dann wird der Bescheid korrigiert und wir müssen Binding doch zahlen.
Obiger Widerstand würde nur großflächig funktionieren. Ich erinnere an Antje Tillmann, die mal behauptet hat, die Länder müssten ja Binding nicht anwenden. Aber es gab nix. Auch in Bayern wird Binding eingefordert. Andere Variante wäre, wenn die Gewerkschaften die Nichtanwendung Bindings beschließen würden und alle Beamten das dann machen. Sehe ich auch nicht.
Im Fazit müssen wir schnellstmöglich zum BVerfG und damit dann wieder Druck auf die Politik aufbauen.