(20.03.2024, 14:53)minenfuchs schrieb: Wenn Martins Verfassungsbeschwerde 2020 durchgekommen wäre, würden wir hier nicht schreiben. Aber so einfach ist es halt nicht. Es ist ein Kampf.
Es gibt ja gar keine Verluste, der DAX wird nur noch steigen. Was habt ihr nur für Probleme?
Wie gesagt - Du kannst nicht klagen wenn es noch nichts zu klagen gibt. Anwendung 2021 -
Steuererklärung Abgabe und Bescheid 2022 - dann hin und her mit FA - dann Anwalt -
dann Klage. Du kannst auch nicht gegen ein Bussgeld für zu schnelles Fahren klagen wenn
Du nur geblitzt wurdest und noch keinen Bussgeldbescheid erhalten hast.
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