Die Gesetzesbegründung spielt übrigens sehr wohl eine rechtliche Rolle. Typisierung ist erlaubt, wenn die Begründung dafür ausreicht. Das muss man also vorm FG widerlegen. Habe ich auch ausformuliert.
Ich konnte wie andere m.E. nachhaltig erklären, dass hier kein Anlegerschutz vorliegt, wie in der Gesetzesbegründung behauptet. Es wäre aber viel klarer, wenn man die wahren Motive benennen könnte. Ich habe da mit diversen Texten Bindings argumentiert bzw. diese gedeutet. Aber es wäre viel klarer, wenn ich hätte zitieren können:
Nee, diese sogenannten Anleger wollte ich nicht schützen als Unterzeichner des Gesetzesentwurfs.
Ich konnte wie andere m.E. nachhaltig erklären, dass hier kein Anlegerschutz vorliegt, wie in der Gesetzesbegründung behauptet. Es wäre aber viel klarer, wenn man die wahren Motive benennen könnte. Ich habe da mit diversen Texten Bindings argumentiert bzw. diese gedeutet. Aber es wäre viel klarer, wenn ich hätte zitieren können:
Nee, diese sogenannten Anleger wollte ich nicht schützen als Unterzeichner des Gesetzesentwurfs.