Wichtiger wäre zu überlegen, wie eigentlich eine Verfassungsmäßigkeit der Bindingsteuer am ehesten "begründet" werden könnte. Ich lasse die Nebenargumente weg und konzentriere mich auf die "Kernargumente":
1. TG besonders gefährlich und daher besonders einschränkbar
2. zeitliche Streckung des Verlustabzugs heilt alle Bedenken
3. Folgerichtigkeit eingehalten, da Grund des Anlegerschutzes stichhaltig
Wenn man das Gesetz verfassungsgemäß auslegen "will", muss man sich an den 3 Punkten abarbeiten. Womit hätte man die besten Chancen, so dass es hingenommen wird?
Ich denke am wenigsten mit 2., weil da teilweise 100 Jahre oder mehr rauskommen.
Man würde es also mit 1. oder 3. bzw. einer Kombination probieren:
- TG sind besonders gefährlich und die Anleger werden nun geschützt
Da müssen wir also in der Diskussion fit sein, das ist die "Gefahr".
Ich sage dazu immer. TG sind nicht besonders gefährlich, es kommt auf das Underlying an und die Anleger werden nicht geschützt, sondern zusätzlich zu Verlusten noch mit exorbitanten Steuern bedroht. Aber das wird dann im Detail ausgefochten.
1. TG besonders gefährlich und daher besonders einschränkbar
2. zeitliche Streckung des Verlustabzugs heilt alle Bedenken
3. Folgerichtigkeit eingehalten, da Grund des Anlegerschutzes stichhaltig
Wenn man das Gesetz verfassungsgemäß auslegen "will", muss man sich an den 3 Punkten abarbeiten. Womit hätte man die besten Chancen, so dass es hingenommen wird?
Ich denke am wenigsten mit 2., weil da teilweise 100 Jahre oder mehr rauskommen.
Man würde es also mit 1. oder 3. bzw. einer Kombination probieren:
- TG sind besonders gefährlich und die Anleger werden nun geschützt
Da müssen wir also in der Diskussion fit sein, das ist die "Gefahr".
Ich sage dazu immer. TG sind nicht besonders gefährlich, es kommt auf das Underlying an und die Anleger werden nicht geschützt, sondern zusätzlich zu Verlusten noch mit exorbitanten Steuern bedroht. Aber das wird dann im Detail ausgefochten.