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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(23.03.2024, 23:31)boersenkater schrieb: Verstehen die nicht daß es nicht um ihre Hexenjagd geht die uns am Allerwertesten vorbei geht?

Und nicht nur uns, sondern - und das ist noch viel relevanter - den politischen Akteuren und der Öffentlichkeit erst recht. Da gibt's ganz andere Themen, die von Bedeutung sind - Börsenkater hat KI schon genannt, aber auch gerne Ukraine-Krieg, Putin, Inflation, die Rentenlücke, Massenmigration, Bürgergeld und was weiß ich alles, das betrifft Millionen. Ob eine Handvoll Zocker, die irgendwelches hochspekulatives Zeug zocken, sich hier steuerlich benachteiligt fühlt, geht denen sowas am A... vorbei....meine Güte, wenn sie keine Futures und Options mehr zocken können, sollen sie doch Aktien zocken. Oder Optionsscheine und Zertis. Oder 'ne GmbH gründen. Oder steuerlich auswandern. So schaut die Öffentlichkeit auf euch! (und mich Biggrin )

Ach, und noch was. Als ich mit Börse Ende der 70er angefangen habe, gab es nur Optionsscheine auf drei deutsche Standardwerte - das war's! Keine Futures, keine Options, CFDs schon gar nicht und sonst auch nichts, weil Termingeschäfte im Nachkriegsdeutschland bis in die 70er hinein verboten waren. Da konnte man gar keine Verluste aus Termingeschäften geltend machen, schon allein weil es sie gar nicht gab.  Irony

Was würde einen Binding Zwo und einen Binding Drei daran hindern zu sagen: "Leute, wir haben mal kurz in das deutsche Geschichtsbuch geschaut und gelesen, daß Termingeschäfte bis 1970 verboten waren. Hat das unserer Volkswirtschaft geschadet? Hatten wir da deswegen schlechtere Wachstumsraten? Nee, hatten wir nicht, ganz im Gegenteil. Also werden wir "aus Gründen des Anlegerschutzes" es wieder so machen wie in der guten alten Zeit, hatte sich ja offenbar bewährt." Bumm, weg ist das Zeug, und die dauernden Nörgler sind sie ganz los.

Die BaFin bzw. ESMA war ja ohnehin schon auf dem Trip, Futuresgeschäfte für Privatanleger wegen Marginpflicht stark einzuschränken bzw. faktisch sogar zu verunmöglichen. Ist momentan wohl etwas eingeschlafen, kann aber jederzeit wiederkommen, vielleicht sogar verschärft. Was wollt ihr dann machen? Die ESMA oder die BaFin vor das Bundesverfassungsgericht zerren, um euer Recht auf Future-Zock einzuklagen?  Lol


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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Speculatius - 24.03.2024, 00:26

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