Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind; Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

@lululemon:

Mir scheint, du hast keine Verbindungen zu den staatlichen Regulierern, kennst nicht deren "Spirit" und bist auch sonst mit den Mechanismen der Politik nicht so vertraut.

Ich sitze auch nicht im Zentrum der Regulierer, bekomme aber aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit am Rande hin und wieder mit, wie da die Denke ist. Und die ist so, daß man am liebsten den gesamten Termingeschäftsbereich nur noch institutionellen Anlegern vorbehalten will.

In der Politik läuft das dann so ab: 99,9 Prozent der Abgeordneten haben von der Materie keine Ahnung und verlassen sich deshalb auf die Meinung der Experten, zunächst ihrer Leute in den Fachausschüssen, und die wiederum auf externen Sachverstand, zum Beispiel von Regulierungsbehörden, Experten der Banken und großen Institutionellen, Professoren usw. Wenn da die Auffassung vorherrscht, Termingeschäfte ist eigentlich nichts für Privatanleger, dann gehen die Abgeordneten in den Fachausschüssen mit einer entsprechenden Beschlußempfehlung zu ihrer Fraktion, und deren Abgeordnete folgen dann dieser Beschlußempfehlung bei der Abstimmung im Bundestag.

Also ein Binding Zwo oder Drei erkundet mal die Meinung in der institutionellen Finanzszene und bei den Regulierungsbehörden, lässt das Thema irgendwann im Fachausschuss auf die Tagesordnung setzen, erarbeitet dann einen Gesetzentwurf, der Termingeschäfte nur noch für Instis vorsieht, womit die überwiegende Mehrheit der externen Experten in der Anhörung im Fachausschuss auch mehr als einverstanden ist, und dann geht das als Beschlußempfehlung in den Bundestag und wird im Rahmen eines großen Gesetzespakets mit abgenickt.

Und warum sollte Binding Zwo und Drei so etwas tun? Weil Binding Zwo und Drei nicht mehr genervt werden wollen von irgendwelchen privaten Feldzügen verärgerter Privatzocker gegen sie selbst. Die sollen jetzt doch bitteschön mal ihr Maul halten, und mit dem neuen Gesetz kriegen sie es dann auch endlich gestopft.


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Speculatius - 24.03.2024, 10:42

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Notiz Inflationsthread ab 2021 yoda12 912 260.729 Gestern, 13:37
Letzter Beitrag: Boy Plunger
Notiz Finanzminister Scholz kündigt Abschaffung der Abgeltungsteuer bis 2021 an Ben 256 165.353 26.11.2021, 12:26
Letzter Beitrag: Ventura

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 26 Gast/Gäste