(12.06.2024, 00:57)minenfuchs schrieb: Das FG BW hat tatsächlich die Bindingsteuer für verfassungsgemäß erklärt:
Hat es das?
Zitat:Mai 2024:
Das FG Baden-Württemberg hat die Musterklage 10 K 1091/23 mit Urteil vom 06.05.2024 abgewiesen und die Revision "wegen grundsätzlicher Bedeutung und zur Fortbildung des Rechts" zugelassen.
Das FG zeigte in der Urteilsbegründung Zweifel und Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit an; Zweifel und Bedenken reichen jedoch nicht aus, um eine Entscheidung auf direktem Wege beim Bundesverfassungsgericht einzuholen (sog. Richtervorlage).
Vielmehr hätte das FG von der Verfassungswidrigkeit überzeugt sein müssen. Diese Punkte gilt es nun mit der nächsthöheren Instanz, dem Bundesfinanzhof, im Rahmen des Revisionsverfahrens zu erörtern.
Und jetzt:
Zitat:Juni 2024:
Das Revisionsverfahren liegt dem Bundesfinanzhof (BFH) vor und wird unter dem Aktenzeichen VIII R 11/24 geführt.
Ist doch OK - nächsthöhere Instanz - mehr Gewicht....
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