RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 12.06.2024, 12:32 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.06.2024, 12:35 von minenfuchs.)
Es stimmt, dass uns eine miserable Richtervorlage des FG BW auch hätte schaden können. Vielleicht hätten die besser liegenlassen sollen, wir die anderen 3 FG außer RLP.
So ist das Ding aber wenigstens bei Frau Jachmann-Michel vom BFH in guten Händen.
Ich teile aber nicht die Ansicht, dass FG gar keine Richtervorlagen machen sollten. Das FG Niedersachsen hat ein Riesending zur Abgeltungsteuer geschrieben. Wurde dann nix - zum Glück für uns 25%-Freunde - aber war ein "Meisterwerk". Die können also schon. Und es geht ja um die Argumente, nicht die Ebene..Am Ende prüft das BVerfG eh "selber" alles durch
FG BW ist wohl ein Sonderfall, hat User JohnGalt123 mehrfach erklärt.
Ich für mich muss sagen, habe immer noch zu wenig gemacht. Zu sehr auf die Richter verlassen, ein großer Irrtum. Man muss mehr pressen. Am besten Richtervorlage selber schreiben - hatte ja Mal den Präzedenzfall zitiert und bekannt machen. Hätte irgendeiner der Profis wie z.B. Drüen tun können. Kam nix. Das wäre auch Zivilcourage.
So ist das Ding aber wenigstens bei Frau Jachmann-Michel vom BFH in guten Händen.
Ich teile aber nicht die Ansicht, dass FG gar keine Richtervorlagen machen sollten. Das FG Niedersachsen hat ein Riesending zur Abgeltungsteuer geschrieben. Wurde dann nix - zum Glück für uns 25%-Freunde - aber war ein "Meisterwerk". Die können also schon. Und es geht ja um die Argumente, nicht die Ebene..Am Ende prüft das BVerfG eh "selber" alles durch
FG BW ist wohl ein Sonderfall, hat User JohnGalt123 mehrfach erklärt.
Ich für mich muss sagen, habe immer noch zu wenig gemacht. Zu sehr auf die Richter verlassen, ein großer Irrtum. Man muss mehr pressen. Am besten Richtervorlage selber schreiben - hatte ja Mal den Präzedenzfall zitiert und bekannt machen. Hätte irgendeiner der Profis wie z.B. Drüen tun können. Kam nix. Das wäre auch Zivilcourage.