WIe ist das nochmal, wenn der BFH für uns analog zu Aktienbinding positiv urteilt?
Bescheide werden auf vorläufig gesetzt, aber wir müssen trotzdem erstmal zahlen, falls wir mit dem FA keine Sonderregelung gefunden haben? Oder gibt es AdV?
Bescheide werden auf vorläufig gesetzt, aber wir müssen trotzdem erstmal zahlen, falls wir mit dem FA keine Sonderregelung gefunden haben? Oder gibt es AdV?