(11.06.2024, 09:36)EMEUV schrieb: Es ist ja auch vernünftig die Rentenversicherung aus Steuermittel zu stützen.
Insbesondere die Versicherungsfremde Leistung wie z.b. die Mütterrente.
Ja Moin,
also aus meiner - bekanntermaßen stets neutralen, objektiv sachlichen - Sicht sollte man, wie in jeder vernünftigen Firma in jedem BAB, die Kostenstellen und Kostenträger sachbezogen benennen.
Heißt
- es gibt nur ne Rente für das, wofür man Rentenbeiträge abgedrückt hat
- keine Rentenkasseneinzahlung = keine Rentenkassenauszahlung
- Benenne alles andere als das, was es auch ist.
Danach könnte man weiter schauen.
Mal wieder am Rande:
Legt mal den Kopf in den Nacken, legt die Hand aufs rechte Ei und fragt euch, was denn bitteschön "Versicherungsfremde Leistung" ist.
Da wurde doch mal wieder der Hirnweichspüler erfolgreich angeworfen.
Gruselig.
Das allgemeine Wahlrecht sollte überprüft werden.
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Hat sich erledigt.