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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(27.06.2024, 21:39)Bucketeer schrieb: wäre natürlich besser die Politik würde es von sich aus machen ohne dass wir auf das Gericht warten müssen.  Tup


Wenn die Politik schlau wäre würde sie dem zuvorkommen und es selbst abschaffen.

Aus meiner Sicht - meine Meinung - wusste der überwiegende Teil derer die dafür
gestimmt haben nicht wofür sie gestimmt haben.

Es ging überwiegend um steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten die Cum-Ex und
Umsatzsteuerkarusselle möglich gemacht haben - diese Lücken sollten geschlossen werden.

Die VVB bei Termingeschäften hat damit überhaupt nicht das Geringste zu tun.
Ich kann mir nichts erstatten lassen - ich bekomme auch nichts oder kann mir irgendwelche
Vorsteuerabzüge auszahlen lassen oder sonstwie den Staat abzocken.

Ich kann nur Gewinne oder Verluste machen,  die ich auch sonst nicht anderweitig verrechnen kann,
um Steuern zu senken oder zu hinterziehen.

Wenn das auch noch fällt und die Gewinne und Verluste aller Kapitalgeschäfte miteinander
verrechnet werden können, dann würde das vieles möglich und vieles einfacher machen.

Extrem wäre es wenn alle Schranken fallen und ein Gesamtverlust aus Kapitalgeschäften
mit der zu zahlenden Einkommenssteuer verrechnet werden kann.

Dann hat der Binding was ins Rollen gebracht was am Ende alles verändert - aber sicher
nicht in seinem Sinne....

Wenn ich das Urteil lese - da ist ja wirklich von allen Seiten geschossen worden -
Paragraphen und Argumentationsketten die ich so vorher noch nicht gesehen habe.
Jedenfalls erinnere ich mich nicht. Da wird mehrmals kein Zweifel gelassen. 

Man könnte es auch so übersetzen - "Was soll der Scheiß? Schafft das Ding ab und gut ist!"

Was soll das BVerG da noch viel hinzufügen? Steht alles drin - im Grunde muss das BVerG
nur noch sagen "Ja ist so" Stempel drauf und das Teil ist nichtig.

Der BFH hat die Vorarbeit komplett erledigt.

Hatte das in der Druckvorschau geöffnet - sind insgesamt 22 Seiten.

Ich finde das ist schon eine deutliche Ansage - und sehr viel umfangreicher als die
VVB-Paragraphen selbst. 

Aber wie gesagt - die Politik tut sich damit einen Gefallen das selbst zu erledigen.

Solche Gesetze schaden der Demokratie.

Verfassungswidrig. Hatten wir hier ja schon von Anfang an gesagt.
Das erschüttert auf jeden Fall den Glauben an das Recht. Wie kann sowas möglich sein? 

Willkür und keine sachlich nachvollziehbaren Gründe. Ein Fehler der zugegeben werden sollte.
Untersuchungsausschuss wäre meiner Meinung nach angebracht. Wer hat das verbockt.
Konsequenzen wären gut. Hat viel Schaden angerichtet und viele Seiten viel Geld gekostet.

Aber am Ende auch schön zu sehen das das System der Gewaltenteilung funktioniert
und auch die Politik sich an Recht und Gesetz halten muss. War uns ja auch von Anfang
an klar, daß das keinen Bestand haben kann, wenn alles mit rechten Dingen zugeht.

__________________


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von boersenkater - 27.06.2024, 23:53

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