
RE: Verlustvortrag
| 29.07.2024, 10:23 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.07.2024, 20:03 von Staubsauger. Bearbeitungsgrund: § statt $ )
Ich habe noch einen uralten Verlustvortrag nach §10d Abs. 4 EStG, den ich nicht mehr mit Aktiengewinnen verrechnen kann. Die Verluste waren vor 2009 entstanden, und ich hatte sie nicht bis zum Ablauf der Frist 2013 vollständig mit Aktiengewinnen ausgeglichen.
Ich könnte mit diesem Verlustvortrag jetzt nur noch dann etwas anfangen, wenn ich Gewinne mit anderen Vermögensgegenständen erzielen würde, z.B. Immobilien innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren, oder Gold innerhalb eines Jahres. Oder hat noch jemand eine andere Idee?
Ich könnte mit diesem Verlustvortrag jetzt nur noch dann etwas anfangen, wenn ich Gewinne mit anderen Vermögensgegenständen erzielen würde, z.B. Immobilien innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren, oder Gold innerhalb eines Jahres. Oder hat noch jemand eine andere Idee?