RE: Steuererklärung für IBKR erstellen (Optionsgeschäfte)
| 21.08.2024, 11:26 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.08.2024, 11:29 von Driton.)
Schwieriges Thema und ich kann Dir deine Fragen nicht rechtssicher beantworten.
Flex Query, cvs, excel nutze ich nicht, obwohl speziell mit FlexQuerys wohl gute Ergebnisse erzielt werden, wenn man sich auskennt.
Vielleicht eine Darstellung wie ich es mache, dabei aber bitte beachten, dass ich im Optionsbereich NUR Stillhaltergeschäfte mache:
Für die Steuer nehme ich einen normalen G/V Kontoauszug. Dort sind jeweils die Summen zu den einzelnen Geschäften in Euro aufgeführt.
Ein bisschen Arbeit macht es, die zugeteilten/ausgeübten Optionen aus den Aktien herauszurechenen, weil IB die in die Anschaffungskosten und Veräußerungsgewinne reinrechnet, was wohl nicht ganz korrekt ist (auch wenn es im Endeffekt die gleiche Summe an Steuern ergibt ... ja ja, eventuell andere Töpfe und so ). Es sind jedoch sehr wenige und das kann ich gut mit Tagesauszügen machen.
Dann habe ich alles, was ich für die Anlage KAP für nötig halte und trage ein.
Die Wechselkurse sind dabei scheinbar von IB nicht korrekt berechnet. Diesen Punkt löse ich für mich auf unkonventionelle Weise, die ich bei Bedarf gegenüber dem FA argumentieren kann und über die ich mich nicht auslassen werde.
Falls Unterlagen nachgefordert werden, schicke ich genau den oben erwähnten Kontoauszug mit. Wer fleißig ist, kann diesen noch farblich markieren und mit einer tabellarischen Übersicht ergänzen, damit der Beamte die richtigen Zahlen auch gleich findet
Ungefragt eine weitere Meinung: Man kann Fehler in der Steuererklärung ohne Konsequenzen korrigieren, wenn neue Erkenntnisse auftauchen und diese Fehler vorher nicht offensichtlich als falsch hätten erkennbar sein müssen.
Flex Query, cvs, excel nutze ich nicht, obwohl speziell mit FlexQuerys wohl gute Ergebnisse erzielt werden, wenn man sich auskennt.
Vielleicht eine Darstellung wie ich es mache, dabei aber bitte beachten, dass ich im Optionsbereich NUR Stillhaltergeschäfte mache:
Für die Steuer nehme ich einen normalen G/V Kontoauszug. Dort sind jeweils die Summen zu den einzelnen Geschäften in Euro aufgeführt.
Ein bisschen Arbeit macht es, die zugeteilten/ausgeübten Optionen aus den Aktien herauszurechenen, weil IB die in die Anschaffungskosten und Veräußerungsgewinne reinrechnet, was wohl nicht ganz korrekt ist (auch wenn es im Endeffekt die gleiche Summe an Steuern ergibt ... ja ja, eventuell andere Töpfe und so ). Es sind jedoch sehr wenige und das kann ich gut mit Tagesauszügen machen.
Dann habe ich alles, was ich für die Anlage KAP für nötig halte und trage ein.
Die Wechselkurse sind dabei scheinbar von IB nicht korrekt berechnet. Diesen Punkt löse ich für mich auf unkonventionelle Weise, die ich bei Bedarf gegenüber dem FA argumentieren kann und über die ich mich nicht auslassen werde.
Falls Unterlagen nachgefordert werden, schicke ich genau den oben erwähnten Kontoauszug mit. Wer fleißig ist, kann diesen noch farblich markieren und mit einer tabellarischen Übersicht ergänzen, damit der Beamte die richtigen Zahlen auch gleich findet
Ungefragt eine weitere Meinung: Man kann Fehler in der Steuererklärung ohne Konsequenzen korrigieren, wenn neue Erkenntnisse auftauchen und diese Fehler vorher nicht offensichtlich als falsch hätten erkennbar sein müssen.