(21.08.2024, 18:39)cubanpete schrieb: ...Wenn es sich um einen Aktien ETF handelt bekommt man die Aktien gutgeschrieben sofern man nach den Auflösungs Gebühren mehr als ein Stück zu Gute hat. Dann hat man aber das Problem mit seinem Broker wie er diese Art von Corporate Action behandelt, könnte teuer werden bei gewissen Banken.
...
Pete?
Also in D bekommt man keine "Aktien gutgeschrieben" wenn der ETF aufgelöst/verschmolzen wird.
Da gibt es dann einfach Kohle.
ETF Grüße
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Hat sich erledigt.