zwei Aspekte beim Varta-Vorfall (noch kosten die Papiere 2 Euro, aber angenommen der Kurs fällt auf 0)
die Bank darf dann keine Verlustverrechnung vornehmen und stellt den Totalverlust nicht in den Verlusttopf ein. Das muss man dann mit der Steuererklärung selber machen,
die Begrenzung der Verlustverrechnung gestattet nur eine jährliche Höchstgrenze von 20.000 Euro anzurechnen.
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) will gegen den Sanierungsvorschlag stimmen und bietet eine Vertretungsvollmacht an
https://archiv.hauptversammlung.de/sdax/...macht.html
das ist entscheidend für einen späteren Widerspruch und möglicher folgender Entschädigungsklage.
die Bank darf dann keine Verlustverrechnung vornehmen und stellt den Totalverlust nicht in den Verlusttopf ein. Das muss man dann mit der Steuererklärung selber machen,
die Begrenzung der Verlustverrechnung gestattet nur eine jährliche Höchstgrenze von 20.000 Euro anzurechnen.
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) will gegen den Sanierungsvorschlag stimmen und bietet eine Vertretungsvollmacht an
https://archiv.hauptversammlung.de/sdax/...macht.html
das ist entscheidend für einen späteren Widerspruch und möglicher folgender Entschädigungsklage.
__________________
Have Fun Staying Poor