(30.08.2024, 10:22)boersenkater schrieb: So wie @Guhu schon sagt - gehört zum sozialen Wohnen (Wohneigentum)
BGB-Gesellschaften für Immobilien im privaten Bereich?
Gibt es das?
Das wird doch von großen Investoren genutzt um Grundsteuern für den Eintrag ins
Grundbuch zu sparen.... dann wird nicht das Grundstück verkauft - das bleibt in
Besitz der Gesellschaft (Firma auf die die Immobilie läuft) - verkauft wird dann die
Firma - die weiterhin im Grundbuch steht...
Irgendwie so diese Richtung....
gab da aber auch Gesetzesänderungen in Bezug auf Personengesellschaften....
https://www.smartsteuer.de/online/lexiko...bestandes/
Die gibt es auch im kleineren Kreis.
Übertragungen bis 90% sind steuerfrei. Ebenso entfällt die Grundbuchpflicht.
Würde ich aber nur im Kreis von bekannten Personen nutzen, nicht bei Fremden.