(12.09.2024, 16:49)cubanpete schrieb: Seltsam. Ich habe praktisch alles freigeschaltet und musste keinerlei Dokumente einreichen. Ist allerdings schon über 20 Jahre her...
Wie gesagt: Musste ich ja auch nicht.
Ich hatte erst gedacht die MiFID-Kundenkategorie muss geändert werden. Dafür braucht es Dokumente.
Jetzt habe ich gesehen, dass unter "Handelsberechtigung" einfach eine Anfrage abgeschickt werden kann und dann wird das so frei geschaltet.
Warum und wofür es die MiFID Scheiße braucht, keine Ahnung. Vielleicht für andere Berechtigungen.
Für die Aktienmärkte ging es auch so.
Zitat:Wie soll ich Erfahrung nachweisen, wenn ich bestimmte Dinge ohne Erfahrung gar nicht handeln darf.
Bei den deutschen Brokern musst du halt einmal lügen. Das wissen alle.
Die Broker wollen und müssen sich nur absichern.
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