(17.09.2024, 09:11)Mr. Passiv schrieb: Kann mal irgendwer dem VDK (wer bezahlt den eigentlich?) klar machen, dass man auf Einkünfte aus Vermögen quasi den Spitzensteuersatz bezahlt. Egal, ob man dort Verdienstmäßig hin gehört oder nicht.
Und nu mag mit bitte keiner mit der "Günstigerprüfung" kommen.
Die meinen wohl eher die die aktuell keine Rentenversicherungspflicht haben....
https://sozialversicherung24.info/renten...licht.html
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