(17.09.2024, 09:11)Mr. Passiv schrieb: Kann mal irgendwer dem VDK (wer bezahlt den eigentlich?) klar machen, dass man auf Einkünfte aus Vermögen quasi den Spitzensteuersatz bezahlt. Egal, ob man dort Verdienstmäßig hin gehört oder nicht.
Und nu mag mit bitte keiner mit der "Günstigerprüfung" kommen.
Mit fallen dazu zwei Arten von Einkünften ein:
Kapitalerträge gedeckelt bei 25%. Mit Berücksichtigung des Altersfreibetrags, dann ca. 0%.
Nutzung der eignenden Immobilie fast keine Steuerabgaben. Veräußerungsgewinne sowieso steuerfrei.
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Gruß Hans-Jürgen
Den Seinen gibt´s der Herr im Schlaf
Psalm 127, Vers 2
Den Seinen gibt´s der Herr im Schlaf
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