(17.09.2024, 09:11)Mr. Passiv schrieb: Kann mal irgendwer dem VDK (wer bezahlt den eigentlich?) klar machen, dass man auf Einkünfte aus Vermögen quasi den Spitzensteuersatz bezahlt. Egal, ob man dort Verdienstmäßig hin gehört oder nicht.
Und nu mag mit bitte keiner mit der "Günstigerprüfung" kommen.
dann wollen wir mal schauen, ob deine steile These, der Realität entspricht.
500.000 Vermögen erwirtschaften durch spekulativen Handel z.B. 30.000€ Einkommen pro Jahr. Als Ehepaar würde das nach der Splittingtabelle eine Steuerlast in Höhe von ca. 800€ ergeben, das entspricht einem Steuersatz von <3%
29.200/12=2.433€ netto
Krankenversicherungsbeitrag für beide Eheleute (freiwillig versichert) würde sich auf ca. 400€ pro Monat belaufen.
macht unterm Strich also ein Nettoeinkommen von 2k€!!
ich habe letztes Jahr auf ein Bruttoeinkommen von 76.000€ weniger als 19% Einkommenssteuer gezahlt.
jetzt frage ich mich Mr. Passiv, wie du auf einen Spitzensteuersatz von 42% kommst?!!!!!