RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 03.10.2024, 12:27 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.10.2024, 12:27 von Driton.)(03.10.2024, 09:54)lex schrieb: Moin zusammen. Ich habe zu dem Thema mal eine Frage. Bei der Verlustverrechnung von über €20.000 ist immer nur von Termingeschäften die Rede. Gehe ich recht in der Annahme, dass Aktien dann nicht davon betroffen sind?
Beispiel:
Realisierte Gewinne von Aktienverkäufen €60.000
Realisierte Verluste von Aktienverkäufen €50.000
Gewinn=€10.000
Zu versteuernder Gewinn=€10.000 oder doch €40.000 wie es bei Derivaten der Fall wäre?
Ich bin in erster Linie Stillhalter. Aber wenn Optionen "in the money" ablaufen erhält man ja die Aktie, die dann auch mal deutlich ins Minus gehen kann. Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob ich meine Aktien mit Verlusten abstossen kann.
Der Gewinn wäre in diesem Fall 10k.
Nach den jüngsten Entwicklungen ist außerdem davon auszugehen, das die Blindingsteuer fallen wird. Sie ist einfach nicht wirklich haltbar/begründbar.
Ob man sich daraufhin was anderes einfallen lässt, weiß der Fuchs.
Der Binding ist in einer seiner Zirkusnummern mal mit einem Zollstock (Gliedermaßstab) aufgetreten, faltete den auseinander und sagte, wenn das das Vermögen eines Reichen wäre, könnte man oben ruhig ein ganz kleines Stück abschneiden, das merkt er garnich. Schon damals dachte ich mir, dass bei bestimmten Leuten wohl oben schon ein kleines Stück fehlt, aber man merkt es doch. Später wurde das noch durch einen bekräftigt, der anscheinend Gedächtnislücken aufwies, obwohl man dachte, es seinen nur die Haare weg.
Tja, so ein kleines Stück kann eben doch einen gewaltigen Unterschied machen.