(06.10.2024, 18:28)Boy Plunger schrieb: Als Bürgergeldempfänger kannst du nichts umlegen. Der Betrag ist sofort in voller Höhe fällig.
Selbstverständlich muß ich das umlegen!
Das Handy habe ich mir im letzten Quartal gekauft. Soll ich jetzt etwa sagen: Juhu, dieses Quartal muß ich dafür nichts mehr ausgeben, also null Euro bis Weihnachten? Nee, nee, die Anschaffungskosten werden schön auf die Nutzungsdauer verteilt.