(16.10.2024, 07:07)saphir schrieb: Japan kann das beliebig weiter betreiben, weil Japan das Geld in Infrastrukur gelenkt hat und nicht in Wirtschaftsblasen.
Hieße dann also: man kann die Schuldengrenze erhöhen, wenn das zusätzliche Geld ausschließlich für Investitionen in die Infrastruktur verwendet wird und gleichzeitig die Investitionsquote im Haushalt nicht sinkt. Denn sonst könnte ja ein schlauer Haushälter hergehen und sagen: die zusätzlichen Mittel werden ausschließlich für Infrastrukturprojekte verwendet (diese werden vielleicht auch ganz konkret benannt), parallel dazu werden aber aus dem übrigen steuerfinanzierten Haushalt heimlich im gleichen Umfang Mittel, die für Investitionen vorgesehen waren, in den Sozialhaushalt umgeleitet. Ein solcher "Bauerntrick" muß natürlich verfassungsrechtlich ausgeschlossen werden.
Blieben noch zwei Probleme:
1. Der Zins. Japan konnte sich Jahrzehnte zum Nullzins verschulden. Da spielt die Höhe der Schulden dann keine Rolle, weil der Haushalt nicht durch zusätzliche Zinszahlungen belastet wird. Aber wehe, der Zins steigt!
2. Was ist mit den Investitionen, die zu keiner Produktivitätsverbesserung führen? Beispiel deutsche Energiewende: das noch lauffähige Atomkraftwerk wird aus ideologischen Gründen abgeschaltet und durch ein Gaskraftwerk ersetzt. Dann wurde zwar auch in die Infrastruktur investiert, aber keine Produktivitätssteigerung erreicht. Im Grunde wurde das Geld nur verschwendet.