Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind; Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

habe die Rechtssprechung in letzter Zeit nicht weiter verfolgt, aber zu der Bindingsteuer gab es alleine in diesem Jahr in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg Urteile zur Verlustbeschränkung mit guten Ausgang für die Kläger. In den Begründungen der Urteile finden sich schöne Sätze wie

Zitat:Da die Abgeltungsteuer ein in sich geschlossenes Sondersystem der Besteuerung privater Kapitaleinkünfte darstellt, ist es zwar folgerichtig, auch die Verlustverrechnung auf dieses Binnensystem zu beschränken. Das allgemeine Verlustverrechnungsverbot ist insoweit folgerichtig, als der Sondertarif für Gewinne wie Verluste in gleicher Weise gelten muss. Die Schedulenbesteuerung als solche wird auch überwiegend als verfassungsmäßig angesehen. Jedoch gilt dies nicht für eine - neben der sachlichen auch - betragsmäßige Begrenzung der Verlustverrechnung. Denn die Folge ist eine asymmetrische Besteuerung von Gewinnen und Verlusten, für die es keine sachlichen Gründe gibt
Schedulenbesteuerung: Steueroptimierung wie das Timing von Investitionen oder das Hinauszögern von Aktienverkäufen in das nächste Steuerjahr. Im Umkehrschluss würde das das Ende der Abgeltungsteuer bedeuten wenn auch die Begrenzung der Verlustverrechnung fällt.

das ist also der nächste Angriffspunkt: EStG § 20 Absatz 6 Satz 4:
Zitat:Verluste aus Kapitalvermögen, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, dürfen nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen werden.
dazu gibt es ein laufendes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer möglichen Streichung, der Bund der Steuerzahler empfiehlt:
Zitat:... es sollte nicht abgewartet werden, bis das Bundesverfassungsgericht dies ebenfalls bestätigt... ...sollten Sie Verluste aus Kapitaleinkünften haben, legen Sie gegen Ihren Einkommensteuerbescheid Einspruch ein und fordern von Ihrem Finanzamt die Verrechnung mit anderen Einkünften... 

__________________
whatever it takes


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von J R - 25.10.2024, 06:40

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Notiz Inflationsthread ab 2021 yoda12 905 258.659 24.10.2024, 10:06
Letzter Beitrag: boersenkater
Notiz Finanzminister Scholz kündigt Abschaffung der Abgeltungsteuer bis 2021 an Ben 256 163.285 26.11.2021, 12:26
Letzter Beitrag: Ventura

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 12 Gast/Gäste