RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 25.10.2024, 06:40 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.10.2024, 07:01 von J R.)
habe die Rechtssprechung in letzter Zeit nicht weiter verfolgt, aber zu der Bindingsteuer gab es alleine in diesem Jahr in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg Urteile zur Verlustbeschränkung mit guten Ausgang für die Kläger. In den Begründungen der Urteile finden sich schöne Sätze wie
das ist also der nächste Angriffspunkt: EStG § 20 Absatz 6 Satz 4:
Zitat:Da die Abgeltungsteuer ein in sich geschlossenes Sondersystem der Besteuerung privater Kapitaleinkünfte darstellt, ist es zwar folgerichtig, auch die Verlustverrechnung auf dieses Binnensystem zu beschränken. Das allgemeine Verlustverrechnungsverbot ist insoweit folgerichtig, als der Sondertarif für Gewinne wie Verluste in gleicher Weise gelten muss. Die Schedulenbesteuerung als solche wird auch überwiegend als verfassungsmäßig angesehen. Jedoch gilt dies nicht für eine - neben der sachlichen auch - betragsmäßige Begrenzung der Verlustverrechnung. Denn die Folge ist eine asymmetrische Besteuerung von Gewinnen und Verlusten, für die es keine sachlichen Gründe gibtSchedulenbesteuerung: Steueroptimierung wie das Timing von Investitionen oder das Hinauszögern von Aktienverkäufen in das nächste Steuerjahr. Im Umkehrschluss würde das das Ende der Abgeltungsteuer bedeuten wenn auch die Begrenzung der Verlustverrechnung fällt.
das ist also der nächste Angriffspunkt: EStG § 20 Absatz 6 Satz 4:
Zitat:Verluste aus Kapitalvermögen, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, dürfen nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen werden.dazu gibt es ein laufendes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer möglichen Streichung, der Bund der Steuerzahler empfiehlt:
Zitat:... es sollte nicht abgewartet werden, bis das Bundesverfassungsgericht dies ebenfalls bestätigt... ...sollten Sie Verluste aus Kapitaleinkünften haben, legen Sie gegen Ihren Einkommensteuerbescheid Einspruch ein und fordern von Ihrem Finanzamt die Verrechnung mit anderen Einkünften...
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