RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 25.10.2024, 08:45 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.10.2024, 08:54 von lugorrr.)(25.10.2024, 05:32)rienneva schrieb: Wann tritt das dann in Kraft? Muss in irgendeinem Blatt erscheinen, oder?
Wie dein Vorposter schrieb, bedarf der Gesetzesbeschluss noch der Zustimmung durch den Bundesrat.
Diese könnte am 22.11.2024 bei der nächsten Bundesrats-Sitzung erteilt werden (oder auch nicht).
Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss es zudem im Bundesgesetzblatt (hier) veröffentlicht bzw. verkündet werden.
Im Gesetz selbst können dann noch Regelungen zum Inkrafttreten einzelner Paragraphen oder des gesamten Gesetzes stehen (vgl. Artikel 56 auf S. 268 hier).
Demnach dürfte die Binding-Regelung am Tage der Verkündung dann rechtswirksam abgeschafft sein.