(10.12.2024, 00:24)mistral3 schrieb: Danke.
Und das gilt auch rückwirkend für die Jahre 2021, 2022, 2023 und 2024 ??
In all diesen Jahren kann man alle Verluste aus Futures mit Gewinnen aus Futures verrechnen?
"Rückwirkend" ist nicht der genaue Begriff. Die Bindingsteuer ist in offenen Fällen nicht mehr anzuwenden, unabhängig vom Jahr.
Offene Fälle:
- Einsprüche, die eingereicht, aber noch nicht abgelehnt wurden.
- Klagen, die beim Finanzgericht (FG) oder Bundesfinanzhof (BFH) anhängig sind.
Für 2024 sieht es schwierig aus, einen offenen Fall zu haben.