Das ließe sich alles machen, hatte ich auch schon mal beschrieben, wie ich mir das vor Jahrzehnten Anfang der 90er Jahre vorstellte:
Der Kunde kauft nur das Auto ohne Batterie.
Die Batterie wird vom Versorger per Leihvertrag zur Verfügung gestellt. Dafür muß der Kunde eine Sicherheitsleistung beim Versorger hinterlegen. Die bekommt er zurück, wenn der das Auto verkauft. Die Batterie geht an den Versorger, das Auto an den neuen Käufer. Problem gelöst. Der neue Käufer schließt dann mit dem Versorger einen neuen Leihvertrag.
Vorteil für den Autofahrer: er hat immer eine einwandfrei laufende Batterie, die technisch auf dem neuesten Stand ist.
Normierung der Akkus sollte kein Problem sein. Hat man bei den Akkus für Elektro-Kleingeräte ja auch geschafft.
Der Kunde kauft nur das Auto ohne Batterie.
Die Batterie wird vom Versorger per Leihvertrag zur Verfügung gestellt. Dafür muß der Kunde eine Sicherheitsleistung beim Versorger hinterlegen. Die bekommt er zurück, wenn der das Auto verkauft. Die Batterie geht an den Versorger, das Auto an den neuen Käufer. Problem gelöst. Der neue Käufer schließt dann mit dem Versorger einen neuen Leihvertrag.
Vorteil für den Autofahrer: er hat immer eine einwandfrei laufende Batterie, die technisch auf dem neuesten Stand ist.
Normierung der Akkus sollte kein Problem sein. Hat man bei den Akkus für Elektro-Kleingeräte ja auch geschafft.