Nur die Werte duerften eher selten fallen - da wird der Gutachterausschuss schon fuer sorgen.
Uebel kann es werden wenn man hinter dem Haus noch ein grosses Grundstueck hat, fuer das allerdings wegen Stadtplanung, Stadtbild und/oder einiger Baeume Bauverbot herrscht....aber trotzdem der Bodenwert fuer Wohnbebauung gilt. Das duerfte die Gerichte noch beschaeftigen.
Richtig interessant wird das dann bei Erbschaften....da hat man dann das grosse Grundstueck das an fuer sich keinen grossen Wert hat, bzw Wiese ist , aber kaum verkauft werden kann. Fuer die Bewertung des FAs ist das allerdings edelstes Baugelaende.
Denke mal dass, falls da nicht nachgebessert wird, speziell in Lagen wie z.B. dem hier mal erwaehnten Bodenseeufer in ein paar Jahre etliche Schnaeppchen zu haben sein duerften...
Uebel kann es werden wenn man hinter dem Haus noch ein grosses Grundstueck hat, fuer das allerdings wegen Stadtplanung, Stadtbild und/oder einiger Baeume Bauverbot herrscht....aber trotzdem der Bodenwert fuer Wohnbebauung gilt. Das duerfte die Gerichte noch beschaeftigen.
Richtig interessant wird das dann bei Erbschaften....da hat man dann das grosse Grundstueck das an fuer sich keinen grossen Wert hat, bzw Wiese ist , aber kaum verkauft werden kann. Fuer die Bewertung des FAs ist das allerdings edelstes Baugelaende.
Denke mal dass, falls da nicht nachgebessert wird, speziell in Lagen wie z.B. dem hier mal erwaehnten Bodenseeufer in ein paar Jahre etliche Schnaeppchen zu haben sein duerften...