neueste Entwicklung am Immobilienmarkt:
https://archive.ph/hMpD0
NZZ von heute
es geht um 270.000 Wohnungen die vergesellschaftet werden sollen, Vonovia hat nach eigenen Angaben etwa 138.000 Wohnungen in Berlin.
der Marktwert dieser 270.000 Wohnungen ist 44 Milliarden (wenn man die Angaben von Vonovia hochrechnet).
https://report.vonovia.com/2025/q1/app/u...tionen.pdf
vor ein paar Jahren wurde das Volksbegehren von rot-rot-grün angeleiert, mittlerweile regiert schwarz-rot.
die Eckpunkte aus dem Bericht der Expertenkommission
Kompetenz: hat das Land Berlin die Kompetenz für eine Gesetzgebung zur Vergesellschaftung? das wird bejaht
Grundgesetz: steht das Berliner Vergesellschaftungsgesetz im Einklang mit Artikel 15 des Grundgesetz? auch das wird bejaht
Verhältnismässigkeit: ist diese Vergesellschaftung der einzige Weg um den Immobilienmarkt in den Griff zu bekommen? keine Einigkeit
Entschädigung: die bisherigen Eigentümer müssen entschädigt werden, es gibt aber keine Einigkeit über die Höhe der Entschädigung. Es werden Beträge zwischen 8 und 36 Milliarden genannt.
Gleichbehandlung: die grossen Eigentümer dürfen lt. Kommission härter getroffen werden wie genossenschaftliche, landeseigene oder gemeinnützige Wohnungsunternehmen
vielleicht freut sich Vonovia wenn sie ihren Bestand in Berlin loswerden können?
sie geben den Verkehrswert mit 22,7 Milliarden an, der an der Börse ermittelte Marktwert ist etwas geringer mit 21,7 Milliarden (Börsenwert/Anzahl der Wohnungen). Käme es zu einer Entschädigung dann könnte der Konzern im besten Fall mit 18 Milliarden rechnen, es handelt sich überwiegend um Altbauten aus den 1920 bis 1970er Jahren. Vonovia gibt einen jährlichen Wartungsaufwand von 0,5 Milliarden an, das könnte dann weniger werden.
Zitat:Drohen am Wohnungsmarkt Berlin jetzt Enteignungen? Gutachter halten «Vergesellschaftung» für juristisch zulässig
https://archive.ph/hMpD0
NZZ von heute
es geht um 270.000 Wohnungen die vergesellschaftet werden sollen, Vonovia hat nach eigenen Angaben etwa 138.000 Wohnungen in Berlin.
der Marktwert dieser 270.000 Wohnungen ist 44 Milliarden (wenn man die Angaben von Vonovia hochrechnet).
https://report.vonovia.com/2025/q1/app/u...tionen.pdf
vor ein paar Jahren wurde das Volksbegehren von rot-rot-grün angeleiert, mittlerweile regiert schwarz-rot.
die Eckpunkte aus dem Bericht der Expertenkommission
Kompetenz: hat das Land Berlin die Kompetenz für eine Gesetzgebung zur Vergesellschaftung? das wird bejaht
Grundgesetz: steht das Berliner Vergesellschaftungsgesetz im Einklang mit Artikel 15 des Grundgesetz? auch das wird bejaht
Verhältnismässigkeit: ist diese Vergesellschaftung der einzige Weg um den Immobilienmarkt in den Griff zu bekommen? keine Einigkeit
Entschädigung: die bisherigen Eigentümer müssen entschädigt werden, es gibt aber keine Einigkeit über die Höhe der Entschädigung. Es werden Beträge zwischen 8 und 36 Milliarden genannt.
Gleichbehandlung: die grossen Eigentümer dürfen lt. Kommission härter getroffen werden wie genossenschaftliche, landeseigene oder gemeinnützige Wohnungsunternehmen
vielleicht freut sich Vonovia wenn sie ihren Bestand in Berlin loswerden können?
sie geben den Verkehrswert mit 22,7 Milliarden an, der an der Börse ermittelte Marktwert ist etwas geringer mit 21,7 Milliarden (Börsenwert/Anzahl der Wohnungen). Käme es zu einer Entschädigung dann könnte der Konzern im besten Fall mit 18 Milliarden rechnen, es handelt sich überwiegend um Altbauten aus den 1920 bis 1970er Jahren. Vonovia gibt einen jährlichen Wartungsaufwand von 0,5 Milliarden an, das könnte dann weniger werden.
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whatever it takes