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Depotumschichtung - Steuerrückzahlung
#3
Notiz 

RE: Depotumschichtung - Steuerrückzahlung

(26.07.2025, 16:36)Vahana schrieb: Die Gewinne in den Dividenden sind aber leider nicht mit den Aktienverlusten zu verrechnen. 

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Veräußerungsverluste größer sind als die Gewinne.

Zitat: Außerdem fallen irgendwann in ferner Zukunft sowieso die Steuern beim Verkauf an. Steuern lassen sich immer nur zeitlich nach hinten schieben, der Vorteil den der Anleger hat ist also nur die Differenz der Rendite der verspäteten Steuerzahlung. Der ist marginal und macht sich erst über Jahrzehnte überhaupt bemerkbar. 
    Man kann diese kleinen Rückerstattungen, durchaus als zinslosen Kredit des FA betrachten, aber dies ist nicht so von Bedeutung, als der zeitliche Zusammenhang der Kapitalrückflüsse und dem Angebot von günstigen Aktienkursen.

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Gruß Hans-Jürgen

Den Seinen gibt´s der Herr im Schlaf
Psalm 127, Vers 2


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RE: Depotumschichtung - Steuerrückzahlung - von EMEUV - 26.07.2025, 18:10

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